Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.05.1983 - 17 U 95/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1681
- ZIP 1983, 671
- MDR 1983, 844
- VersR 1983, 991
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 10.11.1987 - VII R 171/84
Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für …
Diese Frage wird mit dem Hinweis verneint, der generelle Verzicht der Banken auf Kontrollmöglichkeiten durch Namen-Konto- Vergleich hätte Mißbrauchsmöglichkeiten zur Folge und könne nicht generell auf die Kunden überbürdet werden, weshalb bei Abweichung zwischen Empfängerbezeichnung und Inhaber des angegebenen Kontos grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgebend sein solle (OLG Frankfurt, Urteil in NJW 1983, 1681; Landgericht - LG - Freiburg, Urteil vom 2. Februar 1978 3 S 216/77, WM 1978, 262;… Canaris, a.a.O., Rdnr. 331, 2566, mit Hinweisen). - LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
Deaktivierungsgebühren und Rücklastschriftgebühren - Rechtmäßigkeit
Eine generelle Überbürdung der Risiken auf den Kunden, ohne ggf. ein Verschulden des Verwenders zu berücksichtigen, stellt eine unbillige und mit § 9 AGBG nicht zu vereinbarende Benachteiligung dar (vgl. BGR NJW 199l S. 2559, 2563; NJW 1993 S. 1133; OLG Frankfurt NJW 1983 S. 1681). - OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 1 U 74/83
Rückabwicklung eines Auftrags im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr; Klage auf …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Freizeichnungsklausel des § 14 Nr. 4 unwirksam oder ob die Beschränkungauf eine Haftung für grobes Verschulden zulässig ist (gegen eine völlige Freizeichnung: Urteil des 17. Zivilsenats des OLG Frankfurt/M. vom 4.5.1983, Az.: 17 U 95/82; Canaris Anmerkung 31).